Erholungsplanung – ganz kurz

Da immer mehr Erholungssuchende mit verschiedensten Ansprüchen das Gebiet des Juraparks Aargau besuchen, ist eine Koordination, Bündelung und Lenkung der Aktivitäten in Zukunft sinnvoll. Ziel ist es, auf der Basis der Grundlagen und der Bedürfnisse der Gemeinden sowie weiterer wichtiger Interessens- und Nutzergruppen behördenverbindliche Regelungen zur Entwicklung neuer Erholungsangebote festzulegen. Damit werden Konflikte vermieden und ein Mehrwert für die Region geschaffen.


Ausgangslage

Mit dem anhaltenden Bevölkerungswachstum in den Städten und Agglomerationen wächst auch die Zahl der Erholungssuchenden. Diese Entwicklung verstärkt den Druck auf attraktive Naherholungsgebiete wie den Jurapark Aargau (JPA) mit Angeboten zur naturnahen Erholung. Nutzungskonflikte nehmen zu und der Abstimmungsbedarf zwischen den unterschiedlichen Interessen von Gemeinden, Erholungssuchenden, Forst- und Landwirtschaft, Naturschutz, Jagd und weiteren Akteuren steigt. Der JPA hat als Regionaler Naturpark unter anderem die Aufgabe, durch die Erholungsnutzung einen Mehrwert in der Region zu schaffen. Aus Sicht des JPA fehlen auf kantonaler Ebene Grundüberlegungen und Konzepte zum Umgang mit verschiedenen Erholungsnutzungen (z.B. Besenbeizen, Parkierungssituationen, gewisse Konfliktsituationen bei sich überlagernden Nutzungen, etc.) ausserhalb der Bauzonen. Der JPA möchte deshalb proaktiv gemeinsam mit den Gemeinden im Parkperimeter eine Erholungsplanung angehen. Der Kanton ist bei diesem Prozess involviert mit dem Ziel, Erkenntnisse daraus auch in anderen Regionen anwenden zu können.


Ziele

Mit der Erholungsplanung Jurapark Aargau sollen die heutigen und zukünftigen Bedürfnisse der verschiedenen Interessensgruppierungen für eine naturnahe Naherholung erkannt, soweit möglich abgedeckt und Nutzungskonflikte entschärft werden. Mit einem übergreifenden und gemeinsam abgestimmten und getragenen Entwicklungskonzept sollen geeignete Rahmenbedingungen für die Erholungsplanung im Jurapark erarbeitet und die Grundlagen geschaffen werden, um – wo sinnvoll und notwendig – behördenverbindliche Regelungen vorzubereiten. Letzter Satz: Die Erholungsplanung legt den Grundstein ​für einen Regionale​n Sachplan, welcher definiert, wo die Entwicklung einer Naherholungsinfrastruktur möglich ist und wo eben nicht.