Inhalte und Ablauf

In unterschiedlichen Phasen werden für die Erholungsplanung des Jurapark Aargau verschiedene Inhalte erarbeitet.


Aktualisierung vorhandener Grundlagen (Herbst/Winter 2020/2021)

Umfangreiche, bereits vorhandene Grundlagen wie zum Beispiel die Pläne und Resultate der Gemeindeumfragen aus dem Mobilitäts- und Besucherlenkungskonzept 2012/2013 werden gesichtet, die zentralen Fragestellungen ermittelt sowie die vorhandenen Unterlagen auf den aktuellen Stand gebracht. Dies betrifft vorwiegend Erholungsnutzungen ohne Bedarf an flächigen Infrastrukturen ausserhalb der Siedlungsgebiete. In dieser Phase werden vor allem die Gemeinden, die Forstbetriebe sowie wichtige Interessens- und Nutzergruppen wie z.B. kantonale Naturschutzorganisationen, Bikeclubs oder Jagd Aargau involviert.


Interessensabwägung und Synergienutzung (Frühjahr 2021)

Anschliessend gilt es, eine transparente Abwägung der Interessen der relevanten Akteure vorzunehmen. Mit einem Konflikt- und Potentialplan werden die Bedürfnisse, Synergien und Zielkonflikte räumlich verortet, beschrieben und diskutiert. Dieser bindet auch die verschiedenen naturräumlichen Landschaftspotentiale ein, um ergänzend zu den bisher gesetzten Schwerpunktgebieten Erholung auch die naturräumlichen Landschaftspotentiale sichtbar zu machen. Hieraus werden die wichtigsten Konzeptelemente abgeleitet und mit dem Bedarf an Erholungsangeboten sowie ggf. benötigten Infrastrukturen wie Parkierung, Erschliessung, öffentlicher Verkehr abgeglichen.


Konzept Erholungsnutzung und Umsetzungsplanung (bis Ende 2021)

In einem Konzept Erholungsnutzung werden die Ergebnisse übersichtlich dargelegt und die notwendigen Massnahmen zu dessen Umsetzung aufgezeigt. Im Vordergrund steht hierbei die Verankerung in geeigneten Planungsinstrumenten sowie die Bestimmung der Zuständigkeiten für die Umsetzung. In einem breit anlegten Prozess werden die verschiedenen Akteure (siehe Organisation) direkt in die Erarbeitung des Erholungskonzepts eingebunden.

Das Vorgehenskonzept (siehe unten) legt dar, welche Akteure wann und mit welchen Gefässen in den Erarbeitungsprozess eingebunden werden. Am Ende dieses breit getragenen Prozesses steht die Mitwirkung der Bevölkerung. Dies wird ermöglicht durch den Einsatz eines eMitwirkungstools. Über diesen breit angelegten Beteiligungsprozess erfolgt eine effiziente Erfassung von Anliegen und Bedenken und eine entsprechende Auslegeordnung.


Öffentliche Online-Vernehmlassung Erholungskonzept Frühjahr 2022

Nach der Informationsveranstaltung vom 26.1.22 findet von Ende Februar bis Ende März 2022 die öffentliche Vernehmlassung statt. Hier können Sie mitwirken: https://jurapark-erholungsplanung.ch/mitwirken